Ich habe da mal eine Frage: Haben wir eine Einigungsgebühr verdient?

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Und dann noch das Rätsel mit folgender Frage:

„Wir haben eine Mandantschaft in einer OWi SchwArbG vertreten. Das Bußgeld wurde nach Einigung mit dem zuständigen Sachbearbeiter schließlich auf 4.500 € zzgl. Gebühren festgesetzt. Kann eine 1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG mit abgerechnet werden?

Bei meiner Recherche bin ich auf Ihren Beitrag „Die Verständigung im Straf-/Bußgeldverfahren – Gebührenrechtliche Auswirkungen“ gestoßen, mir jedoch nicht sicher, ob unsere Angelegenheit davon abgedeckt ist.“

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