Und hier dann der Wochenspiegel für die 9. KW. mit Hinweisen auf folgende Beiträge:
- AG Frankfurt a.M.: Adolf-Hitler-Video im Whatsapp-Status stellt Volksverhetzung dar,
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LG Saarbrücken: Absehen von Auslagentragung bei Verjährung nur ausnahmsweise möglich,
- Volltext BGH der zweiten Entscheidung liegt vor – Keine allgemeine Klarnamenpflicht bei Facebook
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Ukraine-Krieg: Aktuelle arbeitsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Fragen
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BAG: Auch bei Aufhebungsverträgen gilt Gebot des fairen Verhaltens
- und aus meinem Blog: StPO I: “Negativer BGH-Räusperer” zu EncroChat, oder: “im Ergebnis….gewonnene Erkenntnisse…verwertbar”
- und als weiterer Beitrag aus meinem Blog: Volltext des Urteils des KG zum sog. “Tiergartenmord”, oder: Ein “geschichtliches Dokument” als “Vorhersage”?
Der tagesschau-Artikel ist schon sehr interessant. Ich wundere mich aber immer noch, dass man zwei Jahre nach der Aktion außerhalb der Strafverteidigerzunft (nebst jetzt auch offenem Brief) und abgesehen von Haftfortdauer/Eröffnungsentscheidungen wegen meist bewaffneten Handeltreibens mit BtM in nicht geringer Menge keine einzige Stimme irgendeines der „Unschuldigen“/Nichtkriminellen Nutzer hört oder liest, zB investigative Journalisten, die ebenfalls ausgespäht wurden.
Wenn die vom LG Berlin herangezogenen 67-Prozent-krimineller-Hintergrund-Quote die Rede ist müsste doch allmählich mal ein Nichtmutmaßlichkrimineller um die Ecke kommen-