Wochenspiegel für die 9.KW., das war 2G, Ukraine, Hitler in WhatsApp, Klarnamen und BGH zu Encro

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Und hier dann der Wochenspiegel für die 9. KW. mit Hinweisen auf folgende Beiträge:

  1. Musical-Produzenten dürfen „2G-Modell“ durchsetzen

  2. AG Frankfurt a.M.: Adolf-Hitler-Video im Whatsapp-Status stellt Volksverhetzung dar,
  3. LG Saarbrücken: Absehen von Auslagentragung bei Verjährung nur ausnahmsweise möglich,

  4. Volltext BGH der zweiten Entscheidung liegt vor – Keine allgemeine Klarnamenpflicht bei Facebook
  5. AG Bad Iburg: Videokamera auf Nachbargrundstück bereits dann unzulässig, wenn Nachbar Überwachung objektiv befürchten muss

  6. Ukraine-Krieg: Aktuelle arbeitsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Fragen

  7. AG St. Ingbert: Zustellungsurkunde des Bußgeldbescheids lautet auf nicht existierende Anschrift – kein Beginn der Einspruchsfrist

  8. BAG: Auch bei Aufhebungsverträgen gilt Gebot des fairen Verhaltens

  9. und aus meinem Blog: StPO I: “Negativer BGH-Räusperer” zu EncroChat, oder: “im Ergebnis….gewonnene Erkenntnisse…verwertbar”
  10. und als weiterer Beitrag aus meinem Blog: Volltext des Urteils des KG zum sog. “Tiergartenmord”, oder: Ein “geschichtliches Dokument” als “Vorhersage”?

Ein Gedanke zu „Wochenspiegel für die 9.KW., das war 2G, Ukraine, Hitler in WhatsApp, Klarnamen und BGH zu Encro

  1. schneidermeister

    Der tagesschau-Artikel ist schon sehr interessant. Ich wundere mich aber immer noch, dass man zwei Jahre nach der Aktion außerhalb der Strafverteidigerzunft (nebst jetzt auch offenem Brief) und abgesehen von Haftfortdauer/Eröffnungsentscheidungen wegen meist bewaffneten Handeltreibens mit BtM in nicht geringer Menge keine einzige Stimme irgendeines der „Unschuldigen“/Nichtkriminellen Nutzer hört oder liest, zB investigative Journalisten, die ebenfalls ausgespäht wurden.
    Wenn die vom LG Berlin herangezogenen 67-Prozent-krimineller-Hintergrund-Quote die Rede ist müsste doch allmählich mal ein Nichtmutmaßlichkrimineller um die Ecke kommen-

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