Das Justizministerium Niedersachen meldet gerade:
Rechtsklarheit für Blutentnahmen bei Alkoholkontrollen im Straßenverkehr – Niedersachsen erarbeitet Gesetzentwurf
Der einzelgesetzliche Richtervorbehalt für Blutentnahmen zur Alkohol- und Drogenkontrolle im Straßenverkehr (§ 81a StPO) soll nach Ansicht des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU) entfallen. Am 03.03.2010 kündigte er an, im Niedersächsischen Justizministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf kurzfristig erarbeiten zu wollen.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.
Richtervorbehalt § 81 StPO,auf dem Prüfstand ???
Was soll das werden ????
Seit Jahren wird der Richtervorbehalt §81 StPO von den Polizeibehörden Umgangen und Missachtet.
Obwohl allen Polizeibehöden sowie ihren Beamten und Bediensteten bekannt ist das ein solcher Besteht.
Seit dem man sich gegen solche Praktiken erfolgreich Wehrt kommen jetzt Stimmen auf das der Richtervorbehalt wegfallen soll.
Die StPO wurde von Menschen gemacht die sich Gedanken darüber machten das Strafrecht wie aber auch den Bürger zu Schützen um ein faires geregeltes Strafverfahren zu ermöglichen aber auch zu Garantieren.
Nur weil auf grund fehlerhaften Verhaltens der Polizeibehörden Alkoholsünder nicht Bestraft werden oder Bestraft werden können,soll das geändert werden.
Ich denke hier sollten geeignete Massnahmen gegen die Polizeibehörden getroffen werden, die sich an gültiges Recht nicht halten und die StPO missachten.
Der kleine Bürger wird ja schliesslich und letztendlich auch Bestraft wenn er sich nicht an geltendes Recht und Gesetze hält.
Warum wird dann bei der Polizei, wenn es gegen Diese geht nicht auch so gehandelt?
Wird hier nicht „Zufälligerweise“ nach dem Grundsatz gehandelt vor dem Gesetzt sind alle gleich nur manche sind gleicher??
Wird erst einmal der Richtervorbehalt abgeschafft, wird es nicht allzu lang dauern und andere Stimmen werden aufkommen man müsse dieses oder jenes abschaffen da ja keine Verurteilung auf Grund dieses oder jenes Gesetzes möglich sei.
Man sollte hier doch vorausschauend Denken und Handeln!!!
Der Richtervorbehalt $81 StPO sollte und muss bleiben!!!
Ist erst einmal der Richtervorbehalt wegfallen, kommen Stimmen auf die Behaupten werden das bei gewissen Straftatbeständen oder Straftaten keinen Richter mehr zur Veruteilung beigezogen werden müsste, die Strafen und Verurteilungen könnten ja von den Polizeibeamten verhängt werden.
Wozu bräuchte man dann noch Richter, eine StPO, StGB , BGB oder andere Gesetze?
Wohin so etwas führte sieht man doch Eindeutig an den bekannten Beispielen der ehemaligen Staaten des Ostblocks bevor die Mauer fiel.
Rundum Polizeistaat, Bürgerrechtsverletzungen und Schlimmeres.
Soll die BRD jetzt auch dazu Mutieren????
Ich denke wir Leben in einem Rechtsstaat und wollen ein solcher Rechtsstaat auch bleiben.
Richteramt heisst Verantwortung, Sachverstand, Verfassungs- und Gesetzestreue!
Noch haben die Bürger Vertrauen in unsere Rechtssprechung und gültiges Recht!
Daher meine bitte an alle Richterinnen und Richter in unserem Rechtsstaat
„Lasst Euch nicht den §81 StPO nehmen, Ihr werdet es bitterlich bereuen wenn über
Eure Köpfe hinweg Entschieden wird.
Lasst ein Beweisverwertungsverbot zu, wenn Polizeibedienstete sich nicht an gültiges
Recht und die StPo halten.
Auch wenn schweren Herzen ein Freispruch erfolgen muss.“
Nur ihr Richterinnen und Richter habt die Möglichkeit die Polizeibehörden, ihre Beamten sowie Angestellten zu Recht und Ordnug zu Erziehen, damit auch diese sich
( wie auch vom Bürger erwartet wird )an geltendes Recht und Gesetz halten!
Und nur weil Polizeibehörden und ihre Bediensteten sich nicht an die Regeln halten eine Gesetzesänderung vorzunehmen wäre hier Grundsätzlich fehl am Platz.
Klare Rechtssprechung und Durchsetzung dieser Rechtssprechung sind hier gefragt.
Denn auch ein „Polizeibeamter“ leistet einen Amtseid mit dem er sich Verpflichtet,
sich getreu der Verfassung und Gesetzgebung zu Verhalten.
Und dazu meine Damen und Herren gehöhrt wohl auch die StPo!!
Nun denn, ist nur so ein Einfall………….
Aber wie wäre es statt einer Gesetzesänderung beim Richtervorbehalt §81a Abs.2, mit lustigen Konsequenzen gegen Polizeibeamte bei nicht Beachtung des Richtervorbehalts??
Man könnte z.B. einen Eintrag in der Führungsakte des Beamten tätigen “ sich nicht an StPO vorgaben gehalten“.
Wäre bei der nächsten Beförderung nicht gerade günstig!
Oder z.B. wird der Richtervorbehalt missachtet könnte man ja die enstandenen Kosten
( Blutentnahme, Gerichts- und Verfahrenskosten, Anwaltskosten des Angeklagten usw.)
dem Polizeibeamten auferlegen. Weil auf Grund schlampiger Arbeitsweise eine Verurteilung des Angeklagten nicht erreicht werden konnte.
Warum soll die Staatskasse hier im Freispruchsfall die Kosten tragen wenn der Polizeibeamte Schuld daran hat das ein Freispruch raus kam.
Natürlich käme noch die Variante der Gehaltskürzung in Betracht.
Sagen wir mal ….. 3 Monate nur halbe Bezüge auf Grund der Tatsache das der Beamte sich nicht an geltendes Recht, Vorschrift, Gesetz hielt und dann leider ein BVV griff und nicht Verurteilt werden konnte.
Und wer dann meint,“dann machen wir halt weniger Alkoholkontrollen“ und boykottieren etwas ( was ja Ähnlich einem Streik wäre )!
Nun Dem könnte man doch glatt Arbeitsverweigerung vorhalten oder kollektive Verweigerungshaltung gegenüber seinem Dienstherren sowie seiner Amts – und Beamtenpflicht!
Ich denke das wären doch wirklich Erziehungsmassnahmen die Greifen würden!!
Einen negativen Eintrag in der Personalakte möchte keiner!!
Wer zahlt schon gern die o.g. Gebühren oder Verzichtet zwangsweise gern 3 Monate
auf die Hälfte des Monatsgehalts!
Oh wie Ordentlich und Gewissenhaft würde dann gehandelt und gearbeitet werden.
Meine Damen und Herren dann hätten wir die Musterbeamten, die wir uns in diesem unseren Lande wünschen.
Allerdings heute immer noch vergeblich suchen!