Eine Zeitlang hat es nach der Entscheidung des BVerfG zur Videomessung (2 BvR 941/08) einen wahren Rechtsprechungsmarathon gegeben. Keine Woche verging ohne zunächst amtsgerichtliche und dann OLG-Entscheidungen zu den sich aus der Entscheidung ergebenden Rechtsfragen, wie Ermächtigungsgrundlage, Beweisverwertungsverbot, Anfangsverdacht usw. Inzwischen ist aufgrund der nachfolgenden Rechtsprechung des BVerfG weitgehend Ruhe eingekehrt. Aber macnhmal gibt es dann doch noch Entscheidungen, auf die man hinweisen kann/sollte. Und das sind:Zur Annahme eines Beweisverwertungsverbotes bei Dauervideoaufzeichnungen im Straßenverkehr.
- Das Urteil des AG Baden-Baden vom 25.20.2011 – 17 OWi 306 Js 15109/10, in dem das AG ein Beweisverwertungsverbot bei Leivtec bejaht hat.
- Den dazu gehörenden OLG Karlsruhe, Beschl. v. 30.05.2012 – 1 (3) SsBs 8/12-AK 9/12 , in dem das OLG eine Beweisverwertungsverbot verneint hat, die Rechtsbeschwerde der StA Karlsruhe gegen das AG Baden-Baden-Urteil aber nicht zugelassen hat, weil die angesprochenen Rechtsfragen nicht mehr der Rechtsfortbildung bedürfen. Also kurz: Alles geklärt. Und zur Klärung eines Einzelfalls dient die Rechtsbeschwerde i.d.R. nicht.
Den Betroffen wird es freuen, dass er frei gesprochen bleibt. Die Begründung wird ihm letztlich egal sein. Sein Verteidiger, der mit beide Entscheidungen hat zukommen lassen, wird auf der Grundlage des OLG Beschlusses den Erfolg beim AG aber wahrscheinlich nicht noch einmal erringen können.