Und dann hier der Wochenspiegel. In dieser Woche aber mal wieder nichts Aktuelles, denn ich bin ja unterwegs und ein „Rumpfwochenspiegel“, also nur bis einschließlich Mittwoch bringt auch nicht.
Ich blicke also zurück und das dann mal gleich fünf Jahre in den Wochenspiegel für die 43.KW/2019. Da hatte ich auf folgende Beispiele hingewiesen:
„Hier dann der Wochenspiegel für die 43. KW. Ja, wir sind schon spät im Jahr, heute haben wir ja auch schon die Uhren umgestellt. Jetzt ist es richtig Herbst.
Im heutigen Wochenspiegel weise ich hin auf:
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BayObLG: 20 Minuten vor Hauptverhandlung eingegangener Entbindungsantrag muss berücksichtigt werden,
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Update Kammergericht: „Nicht vor 2020 wieder am Netz“ – willkommen im 21. Jahrhundert 🙂 oder auch Beim Kammergericht geht’s nicht voran
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Verdeckte Videoüberwachung Beschäftigter als letztes Mittel zulässig,
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Haft ohne Rechtsgrundlage – Zur Haftanordnung im Zuge von Binnengrenzkontrollen,
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Klassenfotos: Lehrer muss Abbildung seiner Person im Jahrbuch dulden,
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und aus meinem Blog dann: Reisekosten, oder: Darf der Rechtsanwalt mit dem Taxi fahren?, ist überraschend, dass ein gebührenrechtlicher Beitrag es schafft, der Renner der Woche zu werden, allerdings bei dem Thema nun so überraschend dann auch wieder nicht.