Ich habe da mal eine Frage: Gilt die Beiordnung für die Vernehmung im Hauptverfahren fort?

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Und dann noch die Gebührenfrage, heute mal wieder aus der FB-Gruppe, und zwar:

„Nebenklage/ Beistand.

Meine Mandantin wurde von ihrem Vater sexuell missbraucht bzw. sexuell belästigt. Ich wurde nach § 406 h StPO beigeordnet und habe Mandantin zur richterlichen Vernehmung begleitet.

Meine Frage jetzt: gilt die Beiordnung im Hauptverfahren fort oder muss da Beiordnung als NK Beistand nochmal beantragt werden? Sind jetzt schon Grundgebühr, Gebühr für vorbereitendes Verfahren und richterliche Vernehmung angefallen?“

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