Und dann noch die Gebührenfrage, heute mal wieder aus der FB-Gruppe, und zwar:
„Nebenklage/ Beistand.
Meine Mandantin wurde von ihrem Vater sexuell missbraucht bzw. sexuell belästigt. Ich wurde nach § 406 h StPO beigeordnet und habe Mandantin zur richterlichen Vernehmung begleitet.
Meine Frage jetzt: gilt die Beiordnung im Hauptverfahren fort oder muss da Beiordnung als NK Beistand nochmal beantragt werden? Sind jetzt schon Grundgebühr, Gebühr für vorbereitendes Verfahren und richterliche Vernehmung angefallen?“