Und dann zum Wochenschluss und zum Auftakt des Tages der Wochenspiegel für die 27. KW. mit folgenden Hinweisen auf Beiträge aus anderen Blogs:
- Urlaubslektüre: Das EEG 2023 steht,
- OLG Frankfurt a.M.: Vermietung von Wohnraum „pro Matratze“ sittenwidrig ,
- Mittelbare Beweisaufnahme durch Verwertung von Zeugenaussagen als Urkundenbeweis,
- Google Chrome: Ein Browser, der viele Daten speichert
- Anwaltsrecht: DSGVO, UWG und Persönlichkeitsrecht behindern nicht die freie Mandatsausübung,
- OLG Düsseldorf: Kammer für Handelssachen muss in voller Besetzung und nicht durch den Vorsitzenden allein über Ordnungsmittelantrag entscheiden
- LG Essen: Hand-Desinfektionsmittel darf nicht als „natürlich“ oder „hautpflegend“ bezeichnet werden,
- 100 Jahre Frauen in juristischen Berufen: Juristinnen im Staatsdienst,
- Richterliche Vorlieben bei der Strafzumessung,
- und aus meinem Blog – was micht nicht wundert – Verkehrsrecht III: Keine Beschuldigtenbelehrung, oder: Polizeilichen Befragung des Halters unverwertbar