Wochenspiegel für die 27 KW., das war Google Crome, Matratzenvermietung, KfH, richterliche Vorlieben, BVV

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Und dann zum Wochenschluss und zum Auftakt des Tages der Wochenspiegel für die 27. KW. mit folgenden Hinweisen auf Beiträge aus anderen Blogs:

      1. Urlaubslektüre: Das EEG 2023 steht,
      2. OLG Frankfurt a.M.: Vermietung von Wohnraum „pro Matratze“ sittenwidrig ,
      3. Mittelbare Beweisaufnahme durch Verwertung von Zeugenaussagen als Urkundenbeweis,
      4. Google Chrome: Ein Browser, der viele Daten speichert
      5. Anwaltsrecht: DSGVO, UWG und Persönlichkeitsrecht behindern nicht die freie Mandatsausübung,
      6. OLG Düsseldorf: Kammer für Handelssachen muss in voller Besetzung und nicht durch den Vorsitzenden allein über Ordnungsmittelantrag entscheiden
      7. LG Essen: Hand-Desinfektionsmittel darf nicht als „natürlich“ oder „hautpflegend“ bezeichnet werden,
      8. 100 Jahre Frauen in juristischen Berufen: Juristinnen im Staatsdienst,
      9. Richterliche Vorlieben bei der Strafzumessung,
      10. und aus meinem Blog – was micht nicht wundert – Verkehrsrecht III: Keine Beschuldigtenbelehrung, oder: Polizeilichen Befragung des Halters unverwertbar

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