Hier dann der Wochenspiegel für die 41. KW., die Zeit rast, das Jahr ist bald schon wieder vorbei. Man merkt es an kaum – oder doch?. Hier dann heute folgende Hinweise:
- Corona-Impfung – Was darf der Arbeitgeber?
- Kein Lohn für Minijobber wegen behördlichem Corona-Lockdown
- Hessischer Datenschutzbeauftragter: Neues zum Faxgerät,
- Die Abkehr vom qualifizierten Konnexitätserfordernis
- Vorsicht bei zweiten Fristverlängerungsanträgen!
- Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften wurde im Bundesgesetzblatt verkündet,
- BGH: Formulare für Patientenaufklärung unterliegen nicht der AGB-Kontrolle – Es gelten Grundsätze des BGH zur ärztlichen Aufklärung
- FG Köln: Anwaltskosten wegen strafbarem Facebook-Kommentar können Werbungskosten sein
- LG Koblenz: Absehen von der Auslagentragung bei Verfahrenshindernis nicht nur bei prozessualem Fehlverhalten des Betroffenen
- und aus meinem Blog – unangefochten an der Spitze -: Verzögerte Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren, oder: Warten auf Aktenrückkehr “rechtswidrige Praxis”, für einen Gebührenbeitrag selten.