Und auch heute am Ende der 2. KW./2021 einen Wochenspiegel zu den Beiträgen anderer Blogs aus der vergangenen Woche. Hier sind:
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Maskenbefreiung am Arbeitsplatz – Nur mit nachvollziehbarer Begründung!
- LG Frankfurt a.M.: Anspruch auf rechtliches Gehör wird auch durch Anhörung per E-Mail gewahrt,
- Fotografieren in der Öffentlichkeit – Was ist rechtlich zu beachten?
- und aus meinem Blog bei den „Sachbeiträgen“: OWi I: Beiziehung des Passfotos vom Einwohnermeldeamt, oder: Zulässig und kein Verwertungsverbot,
- aber unangefochten an der Spitze war: In eigener Sache, oder: Hier ist kein Auskunftsdienst