Und zum Tagesschluss dann noch ein OWi-Beschluss zur freien Beweiswürdigung im Bußgeldurteil, und zwar den KG, Beschl. v. 04.05.2020 – 3 Ws (B) 83/20.
Der hat den Leitsatz:
Es stellt in einem Bußgeldurteil auch dann keinen sachlich-rechtlichen Fehler dar, wenn die Überzeugung des Tatrichters auf den Bekundungen eines für „neutral, zuverlässig und glaubwürdig“ gehaltenen polizeilichen Zeugen beruht, im Urteil aber offen bleibt, ob sich der Zeuge an den Vorfall positiv erinnern konnte oder sein Zeugenbericht auf eigenen Notizen beruhte, die den Betroffenen aussagekräftig belasten.