Heute endet dann die 36. KW.. Was hat sie gebracht? Nun, man muss leider hinweisen auf die Anklageerhebung gegen C. Metzelder. An sich ist das keine Meldung wert, weil es an sich um ein Strafverfahren handelt, über das normaler Weise wahrscheinlich nicht berichtet würde. Aber es ist eben ein Ex-Nationalspieler und damit so prominent (?), dass das natürlich bei dem Vorwurf der Verbreitung kinderpornographischer Schriften in 29 Fällen und Besitzes kinderpornographischer und jugendpornographischer Schriften die „Bild“ auf den Plan ruft, die unter dem Deckmäntelchen der Information Demontage weiterbetreibt. Getreu dem Satz „Bild was dabei“.
Aber es ist ja leider nicht nur die Bild, die meint berichten und sich „reißerisch“ äußern zu müssen. Da gibt/gab es dann noch Oliver Pocher, der mal wieder ungefragt seinen Senf dazu tun musste: Wenn man seinen Tweet und die Kommentare dazu überfliegt, weiß: Da haben einige aber das System nicht verstanden. Das gilt übrigens auch für Lukas Podolski, der meinte, sich auch äußern zu müssen – warum eigentlich? – mit dem Kommentar „widerlich“. Stand heute haben das bei Twitter mehr als 4.600 Leser „geliked“, schon interessant die Zahl. Und die Kommentare belegen in vielen Fällen auch hier: Unser Rechtssystem ist leider vielen nicht bekannt. Es werden nicht Taten verteidigt, sondern Täter.
Man könnte noch einiges dazu schreiben, Aber das lasse ich lieber 🙂 und weise dann jetzt auf die Beiträge der vergangenen Woche, darunter natürlich auch C. Metzelder:
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Oliver Pocher – Sprachrohr des Pöbels
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Akteneinsichtsrecht des Verletzten nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens,
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OLG Hamm: Audi AG und Volkswagen AG müssen Käufer eines gebrauchten vom Dieselskandal betroffenen Audi A1 Schadensersatz zahlen,
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OLG Bamberg: Gutschein für Kfz-Hauptuntersuchung wettbewerbswidrig ,
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BGH: Kohl-Erbin kann Auskunft über Verbleib der Vervielfältigungen von Tonbändern verlangen ,
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Diskussion um weitere StVO-Novellen : Wird Handy am Steuer wieder legal?
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OLG München zur Klarnamenpflicht : Facebooks Klarnamenpflicht wohl rechtmäßig
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und ein wenig Corona: Saarland: Aktuelle Corona-Gästelisten Regelung verfassungswidrig,
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Bei Zahlungsunfähigkeit muss ab 01.10.2020 wieder ein Insolvenzantrag gestellt werden,
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und aus meinem Blog dann – und es schließt sich der Kreis: Pflichti II: Kipo-Verfahren, oder: Das gibt es wegen der Akteneinsicht auf jeden Fall einen Pflichtverteidiger.