So, heute dann zum Tagesschluss folgende Frage:
„Sehr geehrter Herr Kollege Burhoff,
ich habe eine kleine gebührenrechtliche Frage, wenn Sie dafür Zeit haben :
Ich bin Pflichtverteidigerin und habe einen Vorschuss beantragt in Form von der Abrechnung von 24 Terminsgebühren, die in der Zukunft liegen. (Oktober – Dezember). Das Gericht antwortet mir nun, dass eine Vorschusszahlung nach § 47 RVG nur für entstandene Gebühren verlangt werden kann. Ich weiß aber, dass auch andere Kollegen Vorschüsse verlangt haben und erhalten haben. Was habe ich hier falsch gemacht?“
Pingback: Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wie war das noch mal mit dem Vorschuss auf die Pflichtverteidigergebühren? | Burhoff online Blog