Am. 1. Märzsonntag, dem Abschluss der 9. KW., in der in Deutschland die Corona.-Hysterie so richtig ihren Lauf aufnahm, dann hier folgenden Wochenspiegel:
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VW und Verbraucherschützer einigen sich – Das müssen Sie jetzt wissen!
- BGH: Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG wenn Gericht den Sinn des Vortrags einer Partei nicht wahrnimmt,
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AG München: Strafbarkeit der Videoaufnahme einer Polizeikontrolle,
- Datenschutz Rheinland-Pfalz: Bereits Untersagungsanordnungen wegen Nutzung von Google Analytics + erste gerichtliche Verfahren,
- Lesetipp: Foto, Screenshot, Zitat, DSGVO: Was ist erlaubt? Wo drohen Strafen? – Der große Ratgeber Foto-, Zitat- und Urheberrecht,
- § 217 StGB ist verfassungswidrig!,
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Das polizeiliche Führungszeugnis – Was müssen Arbeitgeber beachten?,
- und aus meinem Blog: Grenze für bedeutenden Schaden bleibt bei 1.300 EUR, oder: Basta vom LG Darmstadt