Corona-Virus: Fortdauer der U-Haft trotz wegen Corona-Pandemie ausgesetzter Hauptverhandlung

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Vom OLG Karlsruhe geht gerade folgende PM:

„Pressemitteilung vom 31.03.2020 (10/20)

Mordprozess: Angeklagter bleibt trotz Aussetzung der Hauptverhandlung wegen der Corona-Pandemie in Haft

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat entschieden, dass die Aussetzung der Hauptverhandlung als Folge der Corona-Pandemie nicht dazu führt, dass der Angeklagte aus der Untersuchungshaft zu entlassen ist.

Das Landgericht Baden-Baden hat die bereits begonnene Hauptverhandlung in einem Mordprozess – der 24-jährige Angeklagte soll seine Freundin, die sich von ihm getrennt hatte, heimtückisch getötet haben – ausgesetzt, weil wegen der Corona-Pandemie ein Schutz der zahlreichen Verfahrensbeteiligten, der Zeugen, Vorführungsbeamten und Gerichtswachtmeister sowie der Zuhörer im Sitzungssaal vor einer Infektion durch das Virus in den Fortsetzungsterminen nicht gewährleistet sei. Die Hauptverhandlung soll im Mai 2020 neu beginnen.

Das zur Entscheidung über die Fortdauer der Untersuchungshaft zuständige Oberlandesgericht bestätigt, dass die wegen des hohen Ansteckungsrisikos bestehende Gesundheitsgefährdung durch die Corona-Pandemie die Verschiebung der Hauptverhandlung mit der Folge rechtfertigt, dass die Untersuchungshaft für drei weitere Monate aufrecht zu erhalten ist. Dabei hat es dem Landgericht für die Bewertung der Verhältnisse vor Ort und die Risikoabschätzung einen nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum zugebilligt.

Beschluss vom 30.03.2020 – HEs 1 Ws 84/20

Wenn der Volltext vorliegt, dann hier mehr. Die Entscheidung überrascht mich nicht. Mit solchen Entscheidungen hatte ich gerechnet.

4 Gedanken zu „Corona-Virus: Fortdauer der U-Haft trotz wegen Corona-Pandemie ausgesetzter Hauptverhandlung

  1. RichterimOLGBezirkMuenchen

    Eine extrem nutzlose Pressemitteilung, der die einzige wesentliche Info fehlt. Wie lange ist der Kamerad schon im Café Viereck. 6 Monate? 9? 12? Je nach Tatverdachtsgrad und Ermittlungsaugwand sind das doch locker(!) Zeiten, in denen sogar die weitere UHaft halten würde, wenn nicht mal Anklage erhoben wäre. Ist hier ja sogar erfolgt und auch schon eröffnet und schon anverhandelt. Bei drohenden Lebenslang butterweich zu begründen, dass man weiter sitzt zumal Mai extrem absehbar ist. (Falls das klappt, zugegeben… Glaube Ich nämlich eher nicht)

  2. Rechtschaffen

    Vielleicht müsste die Justiz sich einfach mit Ei paar Plexiglasscheiben hygienisch einwandfreie Verhandlungssäle bauen (lassen). Denn bei allem dringenden Tatverdacht und der bisherigen Rspr dazu: Solange die Unschuldsvermutung keine hohle Floskel ist, ist der Eingriff in die Freiheit des Angeklagten auch mit den ihm in der Untersuchungshaft drohenden Gesundheitsgefahren abzuwägen. Denn wer glaubt eigentlich, dass die sonst üblichen Hygienemaßstäbe, die jenseits der JVAen gelten, dort auch nur einen Hauch durchsetzbar wären?

  3. RichterimOLGBezirkMuenchen

    Also wenn man irgendwo auf der Welt distancing richtig gut betreiben könnte, dann mit Einzelzellen. Zynisch? Ja. Aber machbar wäre es in der Tat.

    Bis wir keimfreie Gerichtssäle haben, ist der Coronasommer vorbei.

  4. Pingback: Blogscan 14. KW 2020

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