Am vergangenen Freitag ging es im RVG-Rätsel um die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich neben dem Stundenhonorar noch die Gebühr Nr. 4142 VV RVG abrechnen?
Dazu hat es hier bzw. bei FB eine ganze Reihe von Antworten gegeben, die alle richtig gelegen haben. Und meine Antwort lautete genau so bzw. war recht kurz, nämlich:
„Moin,
sorry, aber bei der Formulierung besteht m.E. keine Chance neben dem Stunden-Pauschalhonorar auch noch die Gebühr Nr. 4142 VV RVG abzurechnen. Sie verteidigen doch auch gegen die Vermögensabschöpfung, oder?“
Fazit: In solchen Fällen auf jeden Fall die Vergütungsvereinbarung anpassen, wenn man die Nr. 4142 VV RVG gesondert abrechnen will.