58. VGT 2020 in Goslar, oder: Das m.E. nicht allzu prickelnde Programm

Autor User Grosses on de.wikipedia

Bisher vergessen habe ich den alljährlichen Beitrag zum Programm des kommenden Verkehrsgerichtstag. Es ist in 2020 der 58. VGT, der vom 29.01. bis 31.01.2020 in Goslar stattfindet – wie immer und das bleibt auch wohl so.

Das Programm ist auf der Homepage des VGT veröffentlicht (vgl. hier). Ich stelle hier daraus nur einen Auszug – quasi die Überschriften vor, und zwar wird es folgende Arbeitskreise geben:

  • AK I: Grenzüberschreitende Unfallregulierung in der EU

– Unterschiedliche Regulierungssysteme

– Informationsbeschaffung und Beweisrecht

– Verjährung

  • AK II: Abschied vom fiktiven Schadensersatz?

– Handhabung in der Praxis

– Besteht gesetzlicher Änderungsbedarf?

  • AK III: Aggressivität im Straßenverkehr

– Nimmt die Aggressivität auf der Straße zu?

– Illegale Autorennen – Alleinraser

– Prävention und Repression

  • AK IV: Praxistauglichkeit des Bußgeldverfahrens

– Akteneinsichtsrecht

– Zwischenverfahren

– Verjährung

  • AK V: Elektrokleinstfahrzeuge

– Verkehrssicherheit

– Verteilungskampf

– Auslandserfahrungen

  • AK VI: Fahranfänger– neue Wege zur Fahrkompetenz

– Nichtbestehensquote

– Maßnahmenkonzepte für Fahranfänger

  • AK VII: Entschädigung von Opfern nach terroristischen Anschlägen

– Opferschutz nach „Breitscheidplatz“

– Verantwortung von Staat und
Versicherungswirtschaft

  • AK VIII: Sicherheit und Passagierrechte auf Kreuzfahrten

– Schiffsgröße und Unfallmanagement

– Internationale und Europäische Rechtsentwicklung

Ich finde die Themen nicht allzu pricklend, interessant für mich ggf. AK IV und aus privaten Gründen 🙂 AK VIII. Schauen wir mal, was bei den Beratungen Ende Januar 2020 herauskommt.

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