Die 29. KW. läuft ab. Aus ihr gibt es Folgendes zu berichten:
-
Europäischer Haftbefehl darf nicht mehr von deutscher Staatsanwaltschaft ausgestellt werden ,
-
HIV-Infektion führt nicht generell zu einer Polizeidienstuntauglichkeit,
- eSport vs. Sport I: Kann ein eSport-Verein sinnvollerweise als (gemeinnütziger) Verein gegründet werden?
-
Gerüchteküche in WhatsApp-Chat um Vergewaltigung begründet fristlose Kündigung,
- und dann aus meinem Blog: Update zu: Wenn der Wahlverteidiger die Aussetzung der HV erzwingt, oder: Das kann teuer werden