Es endet die 44. KW., die mit einem politischen „Paukenschlag“ am Montag begonnen hat. Wer hätte gedacht, dass es so schnell geht?
Aber: Es hat auch noch andere Themen gegeben, über die ich hier berichten bzw. auf die ich hier hinweisen will, und zwar:
-
Schlimmer geht (n)immer!? – Scheinheiliges Anbiedern am Hochreck, oder dazu auch: Zum Schweigen gebracht,
- KG zum Verhältnis von Rechtsbeschwerde gegen Verwerfungsurteil zum Wiedereinsetzungsantrag,
-
OLG Düsseldorf: Pflicht des Linksabbiegers zur doppelten Rückschau auch bei Überholverbot,
- Die gleichgeschlechtliche Ehefrau ist nicht der analoge Vater des Kindes,
- Rechtliches Gehör im Haftbeschwerdeverfahren
- Die taggenaue Schmerzensgeldberechnung
- Huch die Schöffen kann ja mal passieren 🙂 ,
-
und aus meinem Blog: StPO III: Staatsanwalt als Zeuge, oder: Dann aber dünnes Eis beim Plädoyer