Auch heute dann wieder der übliche Wochenspiegel – obwohl seine Erstellung in der „Nach-JuraBlogs-Zeit“ schwieriger und zeitraubender geworden ist. Man bekommt nicht mehr so schön alles präsentiert 🙂 . Ich weise dann heute hin auf:
- Das Anwaltspostfach beA ist am 3. September 2018 wieder online gegangen,
- und dazu aber: beA: Anwaltspostfach verrät inaktive Nutzer zum Schaden für Mandanten,
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Unter Beobachtung, zur Beobachtung (?) der AFD,
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OLG Hamm: Pedelecs haben am Fußgängerüberweg keinen Vorrang,
- BRAK sieht keinen Bedarf für eine europaweite Regelung des Schutzes von Hinweisgebern,
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Gute Lücken, schlechte Lücken? Zur objektiv-rechtlichen Dimension des IT-Grundrechts – zum Staatstrojaner
- Retourkutschenfragen,
- und aus meinem Blog: Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Kann man auf Gebühren verzichten und dann eine Vergütungsvereinbarung treffen?