Mobilfunkparagraf III, oder: Dobrindtscher Irrsinn passiert nicht den Bundesrat – Entwarnung?

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Ich hatte gestern und vorgestern bei die geplanten Änderungen des § 23 Abs. 1a StVO berichtet (vgl. Mobilfunkparagraf, oder: Demnächst ist im Pkw alles verboten, auch das Navi oder die Fernbedienung = Dobrindtscher Irrsinn und Mobilfunkparagraf II, oder: Demnächst droht ggf. Fahrverbot = Dobrindt 2.0).

Heute hätte dann bei der letzten Sitzung des Bundesrates vor der Sommerpause deren Beratung im Bundesrat unter TOP 86 angestanden. Wenn man auf die Tagesordnung schaut, sieht man zum „TOP 86“ aber:

Also zunächst mal Entwarnung für den Dobrindtschen Irrsinn. Es gilt aber wahrscheinlich: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Und der Minister war bislang immer noch beratungsrestitent. Wir werden die Änderungen dann sicherlich demnächst noch einmal bekommen. Aber man weiß ja nie. Vielleicht hatte man doch ein Haar in der Suppe gefunden. Denn warum man die Beratung abgesetzt hat, weiß ich nicht. Ob es an den Änderungsanträgen gelegen hat?

5 Gedanken zu „Mobilfunkparagraf III, oder: Dobrindtscher Irrsinn passiert nicht den Bundesrat – Entwarnung?

  1. Pingback: Mobilfunkparagraf II, oder: Demnächst droht ggf. Fahrverbot = Dobrindt 2.0 – Burhoff online Blog

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  3. Jay

    Bleibt zu hoffen, dass Meister Doofbrindt in der nächten Legislaturperiode nicht mehr (Verkehrs)minister wird.

  4. Pingback: Mobiltelefon im Straßenverkehr, oder: Was haben die Polizeibeamten gesehen/wofür kann man die „Gewähr“ übernehmen? – Burhoff online Blog

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