Aufhebung der vorläufigen Entziehung im Revisionsverfahren, gibts das? Ja, das gibt es…

entnommen wikimedia.org Urheber Bundesrepublik Deutschland, Bundesministerium des Innern

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Der ein oder andere Leser wird sich fragen: Aufhebung der vorläufigen Entziehung im Revisionsverfahre, gibt es das? Antwort: Ja, aber….. Grudnsätzlich ist zwar die vom Tatgericht vorgenommene Wertung des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB und damit der mangelnden charakterlichen Eignung des Angeklagten nach der Rechtsprechung der Obergerichte vom Beschwerdegericht hinzunehmen, so auch das OLG Karlsruhe im OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.08.2016 – 3 Ws 591/16. Eine vom tatrichterlichen Urteil abweichende Beurteilung der Voraussetzungen des § 69 StGB und damit der des § 111 a StPO kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Einen solchen hat das OLG dann allerdings angenommen.

Den Ausnahmefall hat das OLG damit begründet, dass die schriftlichen Urteilsgründe des landgerichtlichen Berufungsurteils, durch das dem Angeklagten die Fahrerlaubnis entzogen worden war, einen materiell-rechtlichen Fehler aufweisen, der einen Erfolg der vom Angeklagten eingelegten Revision mit großer Wahrscheinlichkeit erwarten lasse. Gestritten wurde in dem Verfahren wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) nämlich um die Frage, ob die charakterliche Ungeeignetheit des Angeklagten wegen seiner Teilnahme an einer (Heilungbehandlung/Sicherung)-Langzeit-Rehabilitationsmaßnahme der IVT-Hö Berlin, bei der insgesamt schon 160 Therapiestunden abgeleistet hatte, entfallen war. Das LG hatte das verneint und einen vom Verteidiger daraufhin gestellten (Hilfs)Beweisantrag mit eigener Sachkunde (§ 244 Abs. 4 StPO) abgelehnt. Das scheint dem OLG nicht auszureichen, so dass die Revision Erfolge haben dürfte und damit die Voraussetzungen für eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB und damit auch für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO nicht vorliegen.

Fazit: Aufhebung der vorläufigen Maßnahme. Ein Ergebnis, das im Revisionsverfahren sicherlich nicht so häufig ist.

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