„Lügenpresse (?)“, „Pinocchiopresse“ (?), nun ja, jedenfalls ggf. ein wenig „geschummelt“…

© psdesign1- Fotolia.com

© psdesign1- Fotolia.com

„Lügenpresse (?)“, „Pinocchiopresse“ (?), nun ja, jedenfalls ggf. ein wenig „geschummelt“…“ – der Leser fragt sich, was ist los? Nun, ich komme heute noch mal zurück auf meine Beiträge zum AG Passau, Urt. v. 04.11.2015 – 4 Ls 14 Js 10843/15 III. Das war einmal „Strafzumessung modern/aktuell (?): Strafzumessungskriterium A.Merkel“ und dann AG Passau: Zwar „Versagen der europäischen Flüchtlingspolitik“, aber nicht „Mutti“ als Strafzumessungskriterium. Ich hatte das erste Posting auf der Grundlage des „Welt am Sonntag“-Berichts vom 08.11.2015 unter der Überschrift: „Richter straft Schleuser wegen Regierungspolitik milde“, gebracht. Da kannte ich das AG-Passau-Urteil noch nicht. Das habe ich dann aber angefordert und auch schnell übersandt bekommen, was dann zu dem zweiten Beitrag geführt hat.

Bei der Verwertung der Entscheidung sind mir einige Punkte aufgefallen, die ich nicht klären/erklären konnte; auf die hatte ich ja auch schon im zweiten Beitrag AG Passau: Zwar „Versagen der europäischen Flüchtlingspolitik“, aber nicht „Mutti“ als Strafzumessungskriterium – teilweise – hingewiesen. Wegen der Punkte habe ich dann die „Weltredaktion“ angeschrieben und nachgefragt und habe auch beim AG Passau noch einmal nachgehakt.

Die „Welt-Redaktion“ habe ich am 06.12.2015 gefragt:

„1. In Ihrem Beitrag ist die Rede von einem Urteil v. 05.11.2015. Mir ist auf meine Anforderung vom AG Passau eins vom 04.11.2015 mit dem Aktenzeichen 4 Ls 14 Js 10843/15 III übersandt worden. Handelt es sich bei diesen beiden Entscheidungen um dieselben und ist Ihnen ggf. in Ihrem Beitrag ein Datumsfehler unterlaufen? Oder ist eine andere Entscheidung?

2. Es heißt in dem Beitrag: „…. heißt es in der Urteilsbegründung des Richters vom 5. November, der der „Welt am Sonntag“ vorliegt.“ Ist das wirklich der Fall gewesen? Der 05.11.2015 war ein Donnerstag. Ich kenne die Abläufe bei der Justiz und halte es für unwahrscheinlich, dass der Redaktion bereits am 08.11.2015 das schriftlich begründete Urteil vorgelegen hat. Dieses müsste dann ja an sich schon am nächsten Arbeitstag, dem 06.11.2015 eingegangen sein.

3. Vor allem aber interessiert mich: In dem o.a. Bericht heißt es: „Der Richter begründete dies so: „Angesichts der Zustände an den Grenzen ist die Rechtsordnung von der deutschen Politik ausgesetzt, deshalb wird keine unbedingte Haftstrafe erteilt. Asylsuchende werden von der deutschen Bundeskanzlerin eingeladen, nach Deutschland zu kommen.““ Diese Passage finde ich nicht in dem mir überlassenen Urteil so nicht, obwohl sie dort – wenn ich den Beitrag und das dort offenbar eingefügte Zitat aus dem Urteil richtig verstehe, zu finden sein müsste.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die o.a. Unklarheiten aufklären würden und mir ggf. auch eine Kopie – digital reicht – der Urteilgründe überlassen würden. Falls das nicht möglich ist, wäre ich um Angabe des Aktenzeichens des Urteils v. 05.11.2015 dankbar – es ergibt sich nicht aus dem Beitrag, um das Urteil beim AG Passau anfordern zu können.“

Beim AG Passau habe ich gefragt:

„….Geschickt haben Sie ein Urteil vom 04.11.2015 – in der „WamS“ vom 08.11.2015 ist die Rede von einem Urteil vom 05.11.2015. Und in dem Urteil fehlt eine Passage, die es nach dem „WamS“-Bericht an sich enthalten müsste, wenn dort richtig zitiert ist.“

Tja, und dann kamen die Antworten:

  • Von der „Welt-Redaktion“ – nach Erinnerung am 10.12.2015 –

„…..Bei dem Artikel handelt es sich um eine Agenturmeldung der Nachrichtenagentur dpa. Wir empfehlen, sich an diese zu wenden. …“

  • Vom Direktor des AG Passau – aus dem Schriftwechsel ergab sich auch noch, dass das Urteil erst am 02.12.2015 schriftlich abgesetzt worden ist.:

„…..in einigen Presseorganen ist das Urteil – falsch – als am 5.11.15 ergangen zitiert worden. Am 5. 11.15 ist am AG Passau kein Schleuserverfahren verhandelt worden. Im Übrigen ist auch der verhandelnde Richter nicht richtig zitiert worden.

Mehr kann ich Ihnen von hier aus nicht anbieten.“

Wie soll man damit jetzt umgehen? Vorab: Ich will nun nicht gleich mit der Keule „Lügenpresse“ pp. kommen – daher auch die Fragezeichen -, zumal ich auch keine Lust mehr hatte, auch noch Schriftwechsel mit dpa anzufangen. Aber es bleibt ein gewisses Unbehagen gegenüber der „Welt am Sonntag“ – nicht gegenüber dem AG Passau, wobei wir die Strafzumessungserwägungen mal dahingestellt sein lassen. Den Datumsfehler kann ich noch nachvollziehen, aber das „Zitat“ aus dem – angeblich vorliegenden Urteil dann nicht mehr. Und wenn es (nur) ein Zitat des Richters aus der Hauptverhandlung gewesen sein sollte, dann mag man das auch bitte so kennzeichnen. Und die „Welt-Redaktion“ macht es sich dann auch ganz schön einfach, wenn sie mich an dpa verweist. Das klingt so ein wenig nach: Geht uns nichts an. Sorry, aber das geht die Redaktion schon etwas an, denn es heißt ja in dem Artikel: „heißt es in der Urteilsbegründung des Richters vom 5. November, der der „Welt am Sonntag“ vorliegt.“  Also eine Urteilsbegründung, die „vorliegt“. Das ist m.E. aber schon etwas anderes als eine Agenturmeldung, hinter der ich mich verstecken will.

Fazit: Das oben angesprochene Unbehagen gegenüber solchen Berichten – aus allen Zeitungen – und/oder auch gegenüber Pressemitteilungen (von Gerichten pp) hatte ich schon immer. Das ist jetzt bestätigt worden und bestärkt mich darin, nach Möglichkeit eben doch nicht zu Presseberichten und/oder Pressemitteilungen zu bloggen. Da tut man es einmal dann doch und schon stellen sich Fragen über Fragen. Und wenn man sich fragt, was es ist? „Lügenpresse“, „Pinocchiopresse“, so weit will ich nicht gehen, aber jedenfalls ggf. ein wenig „geschummelt“, also nicht so ganz sauber berichtet. Womit wir dann den neuen Begriff der „Schummelpresse“ hätten.

7 Gedanken zu „„Lügenpresse (?)“, „Pinocchiopresse“ (?), nun ja, jedenfalls ggf. ein wenig „geschummelt“…

  1. Thomas Hochstein

    Nun ja, eine Pressemitteilung – eines Gerichts oder einer Strafverfolgungsbehörde – ist als Grundlage der Berichterstattung regelmäßig durchaus geeignet, wenn auch oft nicht für die Bewertung spezieller Einzelheiten.

    Presseberichterstattung ist es hingegen regelmäßig nicht, weil der Inhalt nicht zwingend etwas mit dem tatsächlichen Geschehen zu tun haben muss – aufgrund von völliger Unkenntnis der Materie, von Missverständnissen und (durch Eile bedingter) Schlampigkeit. Natürlich gibt es auch gute Gerichtsreporter, die meistens zumindest den Kern richtig darstellen (und bei denen sich Ungenauigkeiten in der Regel deshalb ergeben, weil sie nicht während der gesamten Verhandlung anwesend sein konnten), aber die muss man einzeln kennen. Auch die dpa ist da kein Garant guter Berichterstattung; ich kenne mindestens eine Korrespondentin der dpa, die zu einem (größeren) Prozess entsandt wurde, die aber (nach eigener Angabe) nun wirklich auch nicht die allergeringste Ahnung hatte, was dort vorgeht, wie ein Strafverfahren üblicherweise abläuft und welche Bedeutung die Vorgänge hatten, die sie beobachtet hatte und über die sie berichten sollte.

    Das ist übrigens keine Besonderheit der Berichterstattung über juristische Fragen. Wer – abseits des Mainstreams, zu dem ich ggf. auch noch die Sportberichterstattung zähle – einmal entweder die Materie kennt, über die berichtet wird, oder gar den konkreten Sachverhalt, der weiß, dass die Berichterstattung sehr oft (ich möchte behaupten: fast immer) entweder subtil falsch ist (Missverständliche, falsche Begrifflichkeiten, …) oder gar völlig neben der Sache liegt, so dass aus der Berichterstattung der tatsächliche Sachverhalt selbst für den Insider kaum mehr erkennbar wird. Und das sind noch nicht die Fälle, bei denen die Berichterstattung _bewusst_ einseitig erfolgt, sondern „nur“ das Ergebnis fehlender Fachkenntnisse, fehlender Muße und fehlender Sorgfalt. Wie soll auch jemand, der täglich mehr als einen Beitrag abzuliefern hat, nebeneinander über eine Vielzahl verschiedener Themen berichten und gar noch stundenlang in Verhandlungen sitzen, um deren Inhalt richtig zu erfassen? Und wer wäre bereit – nach wegbrechenden Werbeeinnahmen – eine Zeitung (oder ein Medium) zu bezahlen, dass in ausreichendem Umfang spezialisierte Fachkräfte vorhält, die zudem die notwendige Muße erhalten, das also teuer ist und nur verzögert berichtet? „You get what you pay for“ gilt auch hier. Mit „Lügen“ oder „Schummeln“ hat das wenig zu tun.

  2. Detlef Burhoff

    „Mit „Lügen“ oder „Schummeln“ hat das wenig zu tun.“ Kann man so sehen, muss man aber nicht. Zumindest hat das Urteil nicht vorgelegen, was aber behauptet wird. Für mich ist das „Schummeln“.

  3. Thomas Hochstein

    „Zumindest hat das Urteil nicht vorgelegen, was aber behauptet wird.“

    Jein. Nach Ihrem Zitat – von dem ich ausgehe – habe die Urteilsbegründung (!) vorgelegen. Das kann auch nur heißen, dass es eine (dpa-)Meldung über die mündlichen Urteilsgründe gab. Ungenau, für den Fachkundigen im Ergebnis irreführend, aber deshalb nicht zwingend bewusst falsch im Sinne von „geschummelt“.

  4. Tourix

    Die Welt gehört zur Springer Presse.
    Normalerweise versucht die Welt seriös zu sein und vermeidet Schlagzeilen wie in der Bildzeitung.

    Derzeit würde ich aber selbst gegenüber der Bild Begriffe wie Lügenpresse vermeiden, da mit derartigen Bezeichnungen zurzeit alle missliebigen Artikel, Zeitungen und Journalisten angegangen, angepöbelt und sogar angegriffen werden.
    http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/rechtsextremismus/alternative-fuer-deutschland-die-voelkische-bewegung-stellt-sich-vor-13950691.html

  5. schneidermeister

    @Tourix:
    Das Schlimme ist ja, dass die „Pe/Le/Mü/gidisten“ (um ein etwas böseres Wort zu vermeiden) unter Rückgriff auf NS-Kampfbegriffe den „Lügenpresse“-Begriff derart okkupiert haben, dass inzwischen jeder, der möglicherweise unrichtige oder verfälschende Medienberichte kritisiert, sich erst einmal wortreich distanzieren und klarstellen muss, dass er mit diesen Leuten und ihren Zielen nichts gemein hat, sondern ihm nur an einer objektiven (falls es die gibt) oder wenigstens faktenorientierten Berichterstattung gelegen ist.

  6. Rolf Schälike

    Es genügt heute, einen halbwegs bekannten Pegida-Vertreter zu finden, welcher Kritikwürdiges beim Namen nennt. Dann ist jede weitere sachliche Diskussion und Auseinadersetzung mit dem Thema blockiert bzw. in die von den Herrschenden gewünschte Bahn gelenkt.

    Auch im Parteingeschäft läuft es so. Führende Parteien übernehmen die Losungen, Forderungen, Schlagworte kleiner Parteien und schicken diese damit in die Bedeutungslosigkeit.

    All das ist geschickte Politik gegenüber primitiven Geistern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert