Mit einer Verurteilung wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 15 € durch das AG München, Urt. v. 19.05.2015 – 844 Ds 111 Js 132270/15 endete eine verbale Auseinandersetzung in München für einen der Kontrahenten. Die Feststellungen des Urteils sind wegen der Anonymisierung nicht so ganz ergiebig, etwas mehr Sachverhalt ergibt sich aus der PM des AG München. Da heißt es:
Der Verurteilte hatte am 09.02.2015 eine Auseinandersetzung mit einem 33-jährigen Münchner türkischer Abstammung. Bei diesem Streit beleidigte er den Zeugen auf der Ehrengutstraße in München mit den Worten ?“Affe, verpiss dich, das kannst du bei deiner IS machen, geh zu deiner IS zurück, man sieht dir an, dass du von einem Volk abstammst, das von Affen abstammt?.“
Der Verurteilte hatte vor dem AG angegeben, dass der Geschädigte ihn als Depp und Arschloch beschimpft habe. Der Geschädigte habe gesagt, er sei Münchner und er, der Verurteilte, selbst habe daraufhin lediglich gesagt, ?ja so schaust du aus, wie die IS im Fernsehen?. Das AG ist dem nicht gefolgt, es hat den drei dazu gehörten Zeugen nicht geglaubt. Aus der Beweiswürdigung:
„Das Gericht ist daher davon überzeugt, dass sich der Sachverhalt so abgespielt hat, wie in der Anklageschrift niedergelegt ist.
Hierfür spricht auch, dass er derartige Äußerungen dem Angeklagten auch nach dem Eindruck, den er in der Hauptverhandlung gemacht hat, beileibe nicht wesensfremd sind.
Bei der Befragung zum Sachverhalt der Verurteilung bezüglich BZR Ziffer 2 hat der Angeklagte wörtlich formuliert, es habe sich um einen Vorfall gehandelt, bei dem die Polizei gekommen sei. Bei den eingesetzten Polizeibeamten sei auch irgend so ein Neger dabei gewesen, also ein dunkler Mann, die Polizeibeamten hätten sich nicht ordnungsgemäß um den damaligen Sachverhalt gekümmert.“
Das Urteil ist rechtskräftig. Wir werden also nichts mehr aus München zu der Frage hören, ob tatsächlich (schon) der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfüllt ist/war. Geprüft habe ich das jetzt aber nicht.
@ Herrn Burhoff: Der Kommentator „Gast“ im Thread https://blog.burhoff.de/2015/11/35704/ ist vermutlich Erstbesucher und kann – wie in den letzten Wochen bereits einige andere arglose Zufalls-„Gäste“ – echt nichts dafür, dass Sie sich schon so lange mit mir herumärgern müssen und deshalb immer gleich an die Decke gehen. Ich dachte immer, Sie könnten die Kommentatoren auch an der angegebenen Mailadresse unterscheiden – stimmt das gar nicht?
Schöne Grüße, Ihr Lieblings-Gast
???
Mein Bedarf an Gästen ist gedeckt