Ersttäter – kein Fahrverbot, oder: Gehen in Bayern die Uhren anders?

© sashpictures - Fotolia.com

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Ein Versuch war es sicherlich wert. Nur war es leider nicht vom Erfolg gekrönt, dass in einem OWi-Verfahren darauf hingewiesen worden ist, dass der Betroffene sog. „Ersttäter“ ist/war und ggf. deshalb von einem Fahrverbot abzusehen war. Das OLG Bamberg hat es im OLG Bamberg, Beschl. v. 13.10.2014 – 2 Ss OWi 1139/14 – verneint.

„Auch soweit sich die Rechtsbeschwerde mit der Sachrüge gegen die angeordnete Regelnebenfolge wendet, bleibt sie erfolglos. Dem Betroffenen liegt – ausgehend von den den Schuldspruch tragenden, revisionsrechtlich (§ 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG) einwandfreien Urteilsfeststellungen – eine grobe Verletzung seiner Pflichten als Kraftfahrzeugführer im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 StVG (§ 4 Abs. 1 BKatV) zur Last. Besondere, den Betroffenen entlastende Umstände, derentwegen das Gesamtbild der zu ahndenden Verkehrsordnungswidrigkeit vom Erscheinungsbild des im Bußgeldkatalog beschriebenen Regelfalls in solchem Maße abweicht, dass in diesem speziellen Einzelfall die Anordnung eines Fahrverbotes unangemessen erscheint, sind im angefochtenen Urteil nicht festgestellt und werden im Übrigen auch in der Rechtsbeschwerde nicht vorgetragen. Insbesondere lässt allein die Tatsache, dass der Betroffene Ersttäter ist, die Erforderlichkeit des Fahrverbotes nicht entfallen. Vielmehr gehen die von der BKatV vor- gesehenen Regelahndungen von fahrlässiger Begehungsweise, gewöhnlichen Tatumständen und fehlenden Vorahndungen aus (§ 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 BKatV).“

Ok, so weit, so gut. Das OLG befindet sich im Einklang mit der h.M., die davon ausgeht, dass allein die Ersttätereigenschaft nicht zum Absehen vom Fahrverbot führt. Was ich allerdings vermisse ist die Diskussion der Frage, ob nicht ggf. gegen Erhöhung der Geldbuße von dem Fahrverbot abgesehen werden kann. Ich bin ja nun schon einige Zeit „raus aus dem Geschäft“, meine mich aber zu erinnern, dass die „Möglichkeit des Absehens“ immer gegeben sein kann und auch diskutiert werden muss. Oder gehen in Bayern die Uhren anders? 🙂

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