Die vergangene Woche war verhältnismäßig normal, noch ein wenig Hoeneß, nachdem die StA München auf ihre Revision verzichtet hat, aber das war es dann. Jedenfalls kein (weiteres) herausragendes Thema, sondern eben die „normalen Beiträge“. Wir berichten also über:
- das Hoeneß-Verfahren mit: Rechtsstaat adieu?! Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf die Revision in Sachen Hoeneß!, oder: Die „Lebensleistung“ des Herrn H., oder: Freiheit für Hoeneß: Steuerhinterziehung ist keine Straftat, auch mit unserem Beitrag: Hoeneß-Urteil rechtskräftig – Nun reicht es dann aber auch, bitte nicht nachtreten, aber zu Ende ist es doch wohl noch nicht (?): Uli H. – Späte Einsicht oder Taktik bis zuletzt ?,
- Videokameras in Autos (sog. Dashcams) sind rechtswidrig!,
- Rechtsschutzversicherung, keine Deckungsanfrage,
- den Wert erotischer Inhalte vor Gericht,
- ein Jahr Alptraum,
- die Strafbarkeit des Einlösens fremder Online-Gutscheine,
- eine typische Handbewegung,
- die Frage, ob von Privatpersonen angefertigte “Beweisfotos” gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen konnen,
- die schwerwiegende Verletzung der Kernpflichten eines Polizeibeamten,
- und dann war da noch: Kleiner Scherz zwischendurch ….
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