Wochenspiegel für die 12. KW., das war (damals) U.Hoeneß, erotischer Inhalt vor Gericht und Beweisfotos

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So, heute klappt es dann mal wieder nicht mit einem aktuellen Wochenspiegel. Technisch wäre es zwar wahrscheinlich auch aus dem fernen Osten möglich, aber: Der Aufwand ist im Zweifel erheblich, und daher lasse ich es lieber und bringe einen Rückblick auf die 12. KW 2014. Und nur zur Sicherheit noch einmal – da hatte es in der Vergangenheit schon mal Irritationen gegeben: Dies ist lein aktueller Wochenspiegel 🙂 .

In 2014 hieß es damals (vgl. Wochenspiegel für die 12. KW., das war U.Hoeneß, erotischer Inhalt vor Gericht und Beweisfotos):

„Die vergangene Woche war verhältnismäßig normal, noch ein wenig Hoeneß, nachdem die StA München auf ihre Revision verzichtet hat, aber das war es dann. Jedenfalls kein (weiteres) herausragendes Thema, sondern eben die “normalen Beiträge”. Wir berichten also über:

  1. das Hoeneß-Verfahren mit: Rechtsstaat adieu?! Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf die Revision in Sachen Hoeneß!, oder: Die “Lebensleistung” des Herrn H., oder: Freiheit für Hoeneß: Steuerhinterziehung ist keine Straftat, auch mit unserem Beitrag: Hoeneß-Urteil rechtskräftig – Nun reicht es dann aber auch, bitte nicht nachtreten, aber zu Ende ist es doch wohl noch nicht (?): Uli H. – Späte Einsicht oder Taktik bis zuletzt ?,
  2. Videokameras in Autos (sog. Dashcams) sind rechtswidrig!,
  3. Rechtsschutzversicherung, keine Deckungsanfrage,
  4. den Wert erotischer Inhalte vor Gericht,
  5. ein Jahr Alptraum,
  6. die Strafbarkeit des Einlösens fremder Online-Gutscheine,
  7. eine typische Handbewegung,
  8. die Frage, ob von Privatpersonen angefertigte “Beweisfotos” gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen konnen,
  9. die schwerwiegende Verletzung der Kernpflichten eines Polizeibeamten,
  10. und dann war da noch: Kleiner Scherz zwischendurch ….“

Lang, lang ist es her 🙂 .