Archiv für den Monat: Juni 2013

Sonntagswitz: Wenn ich auf Borkum bin, müssen die Ostfriesen daran glauben…

Da ich seit gestern auf Borkum bin :-), gibt es „traditionsgemäß“ dazu mal wieder ein paar Ostfriesenwitze:

„Warum gehen die Ostfriesen am Samstag mit Eimer und Putzmittel zur See?
Sie wollen den Meeresspiegel  putzen.“

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Haben Sie schon von dem Ostfriesen gehört, dessen Frau Drillinge bekam. Er sucht noch immer die beiden anderen Männer.

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Ein Ostfriese reklamiert bei einer Firma schriftlich wegen seiner Schreibmaschine: „Dei letztne Buchstabne sidn immre vertauscth!“

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Zwei Ostfriesen spielen Mensch-ärgere-Dich-nicht. Sagt der erste : „Schach !“
Sagt der andere: „Spinnste, seit wann gibt es bei Halma einen Elfmeter?“

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Die Dame an der Kinokasse fragt: „Haben Sie nicht schon dreimal eine Karte gekauft?“
Antwortet der Ostfriese: „Ja, aber
der Mann am Eingang zerreißt sie mir immer.“

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Wochenspiegel für die 26. KW, das waren das NSU-Verfahren, der Fall Mollath, die Pornoabmahnung und der Lkw-Schütze.

Aus der vergangenen Woche, für mich eine normale, also ohne besondere herausragende juristische Themen, berichten wir über:

  1. das NSU-Verfahren, mit dem Kampf und dem Gewinn der „Lufthoheit“, über Verständigungsprobleme, und das, was kommt
  2. den Fall Mollath, über die Anfrage des BVerfG, die Untätigkeitsbeschwerde und das Ergebnis,
  3. nochmals die Ermittlungen gegen G.Strate, vgl. auch hier,
  4. die Frage und Behandlung von Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen,
  5. das Filmen von Polizeibeamten im Einsatz,
  6. die Haftung eines Bundeslandes für Hochwasser,
  7. Ermittlungen bei Facebook,
  8. die Ermittlungen beim Lkw-Schützen,
  9. die Pornoabmahnung beim falschen Anschlussinhaber,
  10. und dann war da noch die Geschichte mit der Tribüne bei „Wer wird Millionär“.

 

Der Sommer naht, zumindest schon das Sommerloch – P.Ramsauer und der Fahrradynamo

Der Sommer naht dann doch bzw. zumindest schon mal  das Sommerloch. Man merkt es m.E. an den Nachrichten, die u.a. aus Berlin zu uns kommen. :-). Offenbar haben die Ministerien und ihre Chefs nach der letzten (Marathon)Sitzung im Bundestag nun nicht mehr ausreichend zu tun. Und so kommen sie: Die Meldungen/Nachrichten, die man nicht unbedingt gebraucht.

Eine davon ist die, dass unser Verkehrsminister Peter Ramsauer das Verbot von Akkulichtern an Fahrrädern aufheben lassen und Akkulichter/Batterielichter zulassen will. Bislang waren batteriebetriebene Anstecklichter am Fahrrad unzulässig und brachten eine Geldbuße von 15 €. Geregelt ist das Ganze in der sehr übersichtlichen 🙂 Vorschrift des § 67 StVZO  unter  der Überschrift: § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern, kurz und knapp 🙂 in elf 🙂 Absätzen. Die Vorschrift ist länger als mancher Dynamo groß ist :-).

Ob Peter Raumsauer, wie der Kollege Siebers meint: Fahrradfahrer vor gierigen Bußgeldbehörden retten will oder nicht vielleicht doch auf Wählerfang geht? Ich vermute mal das Letztere. Allerdings: Genau die Neuregelung brauchen wir jedenfalls, genau jetzt und vielleicht auch erst durch den Vermittlungsausschuss? 🙂 . Man fragt sich wirklich? Warum jetzt?. Da sind die verkehrsrechtlichen Vorschriften gerade erst zum 01.04.2013 geändert und ein neuer Bußgeldkatalog erlassen worden, und schwupps: Noch nicht einmal drei Monate später schon wieder eine neue wichtige Änderung. Der Mann und seine Leute können es.

Post vom Geheimdienst?

Vor einigen Tagen rauschte sie durch den Blätterwald, die Meldung, dass der Kollege Kompa aus Münster den britischen Geheimdienst GCHQ abgemahnt hatte. wegen der „Internet-Schnüffeleien“ (vgl. hier den Bericht aus den Westfälischen Nachrichten und hier das Posting des Kollegen unter Freitag um 12 Uhr ist das GCHQ fällig!. Nun, es hätte uns wohl überrascht, wenn der sich gemeldet hätte. So ist es nicht überraschend, wenn die „Westfälischen Nachrichten“ gestern (29.06.2013) berichten, dass der Kollege keine Post vom Geheimdienst GCHQ bekommen hat. Ich bin gespannt, wie und ob es weitergeht. Der Kollege wird sicherlich berichten :-).

Das Schäferstündchen im Knast

Dass ein Schäferstündchen Folgen haben kann, das ist allgemein bekannt. Aber, dass es möglicherweise so weit tragende hatte, damit hatte möglicherweiser ein Justizvollzugsbeamter in Rheinland-Pfalz nicht gerechnet. Er hatte in einer Gefängniszelle bei geöffneter Tür einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit einer Gefangenen. Deshalb hatte das Land Rheinland-Pfalz ihn aus dem Dienst entlassen. Das VG Trier hat dem Land Recht gegeben (VG Trier, Urteil vom 28. Mai 2013 – 3 K 305/13.TR -).  In der Pressemitteilung 17/13 des VG Trier heißt es dazu:

„…Zur Begründung der endgültigen Dienstentfernung führten die Richter aus, der Justizvollzugsbeamte habe vorsätzlich seine ihm obliegenden Dienstpflichten im Kernbereich verletzt, was seine Entfernung aus dem Dienst unausweichlich mache, weil es sich um eine besonders gravierende Verfehlung handele und Milderungsgründe nicht gegeben seien. Die in der Entfernung liegende Härte sei auch nicht unverhältnismäßig, weil sie auf dem Beamten zurechenbarem Verhalten beruhe und zudem der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit sowie des Ansehens des Berufsbeamtentums und damit dem Interesse der Allgemeinheit diene.“