In der Presseschau von LTO lese ich gerade:
„Ultimatum aus Karlsruhe: Nach Information der SZ (gwb, hick, jan) hat das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag ein Ultimatum zur Umsetzung der steuerlichen Gleichbehandlung der Homo-Ehe gestellt. Bereits am 18. Juli vergangenen Jahres hatten die Verfassungsrichter entschieden, es sei grundgesetzwidrig, dass die Gleichbehandlung bei der Grunderwerbsteuer nicht mit Einführung der Homo-Ehe geschaffen worden war, sondern erst von Dezember 2010 an. In einem Schreiben an Bundestagspräsident Norbert Lammert kündigte der Vize-Präsident des Gerichts, Ferdinand Kirchhof, nun an, das Gericht beabsichtige, in einer Sitzung am 18./19. Juni über das weitere Vorgehen zu entscheiden, insbesondere auch, ob eine Vollstreckungsordnung nach § 35 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes angezeigt sei.“
Na, das ist doch mal Leben in der Bude/im Verfahren.
In § 35 BVerfGG heißt es:
„§ 35
Das Bundesverfassungsgericht kann in seiner Entscheidung bestimmen, wer sie vollstreckt; es kann auch im Einzelfall die Art und Weise der Vollstreckung regeln.“