Ich habe da mal eine Frage: Die fehlende Genehmigung des Grundstückseigentümer – Beweisverwertungsverbot?

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Eine Kollege hat neulich im OWi-Bereich eine Frage gestellt, die ich hier mal weiter gebe.

Der Kollege sucht eine Entscheidung zu folgender Problematik: Geschwindigkeitsmessung von einem (Privat)Grundstück aus. Die Genehmigung des Grundstückseigentümers lag nicht vor. In dem Bußgeldverfahren vertritt der Kollege die Auffassung, dass die fehlende Genehmigung des Eigentümers zu einem Verwertungsverbot dieser Messung führt. Zu dem Punkt hat er nichts gefunden.

Ich meine, dass es dazu etwas gibt – leider aber auch nicht in meinen Handbüchern :-(-. Zumindest meine ich, dass ich irgendwo mal eine Entscheidung gesehen habe. Kann mich aber auch irren. Aber vielleicht habe ich ja hier eine Chance bei den vielen OWi-Rechtlern, die mitlesen.

Nur zur Klarstellung  Ich gehe auch nicht von einem BVV aus. Selbst wenn ein Beweiserhebungsverbot vorliegen sollte, führt das nicht automatisch zum BVV. Ich meine aber, dass es dazu eine Entscheidung gibt. Aber, vielleicht ist da auch mehr der Wunsch der Vater des Gedankens….

Ich hatte die Problematik übrigens auch schon im Forum bei Jurion Strafrecht zur Diskussion gestellt. Aber auch da war die Ausbeute mage.

Ein Kollege konnte allerdings von einem Kollegen berichten, der einmal ähnlich zu argumentieren versuchte. Da hatte der Richter dann bei dem Grundstückseigentümer angerufen und sich dessen Genehmigung „eingeholt“.

 

2 Gedanken zu „Ich habe da mal eine Frage: Die fehlende Genehmigung des Grundstückseigentümer – Beweisverwertungsverbot?

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