Erst am Dienstag hat Ex-Bundespräsident Christian Wulff das Angebot, das Verfahren gegen ihn nach § 153a StPO einzustellen, abgelehnt (vgl. hier: Christian Wullff lehnt § 153a StPO ab…..na, dann auf in die Hauptverhandlung?)., und schon ist sie da: Die Anklage der StA Hannover wegen Bestechlichkeit (vgl. hier LTO und Spiegel-online).
Bei LTO heißt es:
„Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage wegen Bestechlichkeit gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff erhoben. Das teilten die Ermittler am Freitag mit. Hintergrund ist Wulffs Verbindung zu dem Filmproduzenten David Groenewold, gegen den die Staatsanwaltschaft zeitgleich wegen Bestechung Anklage erhob.
Groenewold übernahm teilweise die Kosten für einen Oktoberfestbesuch des Ehepaares Wulff in München. In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft hieß es, es erscheine als hinreichend wahrscheinlich, dass der damalige niedersächsische Ministerpräsident Wulff damit motiviert werden sollte, für ein Filmprojekt Groenewolds bei Siemens um Geld zu werben.
Am Dienstag hatten Wulff und Groenewold ein Angebot der Staatsanwalt zur Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen abgelehnt. Nun muss das Landgericht Hannover entscheiden, ob die Anklagen zugelassen werden und es zum Prozess kommt. Diese Entscheidung könnte Monate dauern. Der Vorgang ist einmalig: Noch nie zuvor wurde ein ehemaliger Bundespräsident von der Justiz angeklagt.“
Alles andere als die Anklageerhebung hätte mich überrascht. Nun also: Auf in die Hauptverhandlung, wenn das LG eröffnet. Warum das allerdings „Monate dauern“ soll, erschließt sich mir nicht. Die Sache ist im Zweifel ausgeschrieben.
Es ist egal ob er Ex-Bundespräsident ist oder nicht! Fakt: Er ist ein Kerl wie jeder andere! Auf dass er verurteilt wird!!! Und hoffentlich Haft OHNE Bewährung im GESCHLOSSENEN Vollzug!
dafür wird es wohl kaum reichen.
Wenn das was bisher der Presse zu entnehmen war stimmt (eine 500€ – Einladung) wird es dafür wohl nicht reichen.
Richtigerweise!
Wenn mehr vorliegt … wir werden ja sehen.
Ein halbes Jahr, nachdem Groenewold nebst Freundin Gäste bei Wulffs Hochzeit (in relativ kleinem Kreis) waren, handelt es sich bei der Einladung zum Oktoberfest um eine unter guten Freunden übliche Gegeneinladung. Die Behauptung, Wulff habe bei der Abfassung des Briefes an Löscher erkannt, dass die Einladung ihn dazu motivieren sollte, erscheint mir abwegig.