Gemeldet wird heute(vgl. u.a. hier von Spiegel-online) eine Alkoholfahrt der (noch) niedersächsischen Justizministers, der nun in Niedersachsen Landtagspräsident werden will/soll. Gestern in Hannover mit etwas mehr als 0,8 Promille, wohl in einner allgemeinen Verkehrskontrolle, aufgefallen.
Allerdings: Keine Blutprobe – Gott sei Dank.
Herr Busemann war übrigens derjenige, der sich gegen den Richtervorbeahlt aus § 81a Abs. 2 StPO gewandt hat. Aus Niedersachsen kommt nämlich die Gesetzesinitiative, die zur Abschaffung/Änderung des § 81a Abs. 2 StPO führen soll (vgl. BR-Drucks. 615/10). Wie er denn, wenn eine Blutprobe genommen worden wäre, damit umgegangen wäre.
Man fragt sich allerdings: Warum eigentlich keine Blutprobe?.
Vielleicht wurde ein Draeger 7110 verwendet?
Vielleicht hatte der Beamte vor Ort besondere Fähigkeiten im Bereich des Erschnüffelns von Atemalkohol „Hauchen Sie mich mal an“. 🙂
ja sicherlich, aber dennoch. Beweise sichern 🙂
„Fahrten unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss dagegen sind Straftaten mit einem erheblichen Gefährdungspotential“, sagte Busemann (05.11.2010)
http://www.mj.niedersachsen.de/portal/live.php?article_id=91635&navigation_id=3745&_psmand=13
Da war doch noch was mit den Krähen und den Augen …
Wenn er 0,4 mg/l pustet und keine Ausfallerscheinungen zeigt, ist eine Straftat fernliegend und die Blutprobe daher unverhältnismäßig.
Gibt es wirklich keine Blutprobe?
Laut Medienberichten soll es doch eine Blutprobe geben. Ergebnis: 0,8 Promille.
„Laut Medienberichten “ = wo wird das berichtet?
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