Die Alkoholfahrt des (ehemaligen) Justizministers

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Gemeldet wird heute(vgl. u.a. hier von Spiegel-online) eine Alkoholfahrt der (noch) niedersächsischen Justizministers, der nun in Niedersachsen Landtagspräsident werden will/soll. Gestern in Hannover mit etwas mehr als 0,8 Promille, wohl in einner allgemeinen Verkehrskontrolle, aufgefallen.

Allerdings: Keine Blutprobe – Gott sei Dank.

Herr Busemann war übrigens derjenige, der sich gegen den Richtervorbeahlt aus § 81a Abs. 2 StPO gewandt hat. Aus Niedersachsen kommt nämlich die Gesetzesinitiative, die zur Abschaffung/Änderung des § 81a Abs. 2 StPO führen soll (vgl. BR-Drucks. 615/10). Wie er denn, wenn eine Blutprobe genommen worden wäre, damit umgegangen wäre.

Man fragt sich allerdings: Warum eigentlich keine Blutprobe?.

10 Gedanken zu „Die Alkoholfahrt des (ehemaligen) Justizministers

  1. Schmitti

    Wenn er 0,4 mg/l pustet und keine Ausfallerscheinungen zeigt, ist eine Straftat fernliegend und die Blutprobe daher unverhältnismäßig.

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