In einem Verfahren vor dem LG Karlsruhe ist vier ehemaligen Sicherungsverwahrten im April ein Schmerzensgeld von insgesamt 240.000 € zugesprochen worden (vgl. u.a. hier). In dem Verfahren war erstmals in Deutschland die Frage verhandelt worden, ob und wie viel Schadenersatz Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren.
Das Verfahren um die Entschädigung von ehemaligen Sicherungsverwahrten wird in eine neue Runde gehen. Wie erwartet hat das Land Baden-Württemberg Berufung zum OLG Karlsruhe eingelegt. Das gab die Generalstaatsanwaltschaft am in Karlsruhe bekannt (vgl. hier).