Manche Fragen beschäftigen die Rechtsprechung „wellenweise“. Dazu gehören auch Durchsuchung und Beschlagnahme. Die damit zusammenhängenden Porbleme haben vor einigen Jahren ja die obergerichtliche Rechtsprechung „beherrscht“, in der letzten Zeit ist ein wenig Ruhe eingekehrt. Aber die ein oder andere Entscheidung gibt es zu der Problematik schon noch.
Bei meiner Suche nach für den Blog interessanten Entscheidungen bin ich dann auf LG Limburg, Beschl. v. 15.02.2011 – 1 Qs 6/11 gestoßen, der die Durchsuchung bei einem Dritten betrifft. Dort sind zwei interessante Fragen behandelt:
- Bei einem unverdächtigen Dritten darf eine Durchsuchung grundsätzlich nur angeordnet werden, wenn bestimmte Tatsachen vermuten lassen, dass sich bestimmte als Beweismittel dienende Gegenstände in dessen Räumen befinden; allein die pauschale, allgemeine Erwartung , irgendein relevantes Beweismittel zu finden, rechtfertigt einen solchen Eingriff in die Rechte eines Dritten hingegen nicht.
- Um der Funktion einer vorbeugenden Kontrolle einer Durchsuchung und ihrer Umgrenzung gerecht zu werden, darf sich die Entscheidung im Abhilfeverfahren auch nicht auf Gründe stützen, die dem Ermittlungsrichter im Zeitpunkt des Erlasses des Durchsuchungsbeschlusses nicht bekannt waren.
Eigentlich keine besondere Entscheidung. Allein ein Blick ins Gesetz zeigt, dass Durchsuchungen bei Unbeteiligten nur unter wesentlich engeren Voraussetzungen erlaubt sind als beim Beschuldigten. Trotzdem greifen die Amtsrichter gern zu ihren Textbausteinen, erst recht, wenn der Antrag vom Finanzamt kommt. Das stieß zuletzt dem LG Stralsund sauer auf, so dass es Beschlüsse zunehmend aufgehoben hat. Steter Tropfen höhlt also doch den Stein. Verteidigern sei geraten, jede Durchsuchung anzugreifen. Das mit den Textbausteinen können wir auch.
„… allein die pauschale, allgemeine Erwartung , irgendein relevantes Beweismittel zu finden, rechtfertigt einen solchen Eingriff in die Rechte eines Dritten hingegen nicht.“ Rechtfertigte eine solch unbestimmte Erwartung denn einen solchen Eingriff in die Rechte eines Beschuldigten ?