… aber richtig, wie es hier so schön heißt.
Es ist ja schon vor einiger Zeit an verschiedenen Stellen über das Urteil des BGH v. 04.02.2010, IX ZR 18/09 berichtet worden, in dem der BGH seine Rechtsprechung zur „Fünf-Fach-Grenze“ modifiziert hat. Ergebnis dieses Urteils war eine Neuverhandlung der Sache beim OLG Frankfurt. Die ist inzwischen gelaufen. Man muss sicherlich erst mal das Urteil (fast 90 Seiten [?]) lesen, um es bewerten zu können. Ich kenne es noch nicht. Interessant jedenfalls, dass die Stundensätze von 310 und 500 € unangetastet geblieben sind.
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