Das LG Saarbrücken hatte schon 2001 darauf hingewiesen, im Meyer-Goßner steht es auch. Und jetzt hat das LG Koblenz noch einmal zu der Frage der Stellung genommen: Was ist mit einer falschen Kostengrundentscheidung? Ist der Rechtspfleger an sie gebunden?
Das LG sagt – genau wie die anderer Stimmen zu der Frage: Ja. Ein Rechtspfleger ist im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens an eine bestandskräftige Kostengrundentscheidung grundsätzlich gebunden, selbst wenn diese eine dem geltenden Recht unbekannte und von vornherein unzulässige Rechtsfolge ausspricht, fehlerhaft oder sogar grob gesetzeswidrig ist. Lediglich dann, wenn die Kostengrundentscheidung nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen nichtig ist, kann die Entscheidung unbeachtlich sein (vgl. LG Koblenz, Beschl. v. 24.09.2010 – 4 Qs 56/10).
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Also im Saarland geht das so:
Im Familienrecht wird erst VKH bewilligt.
Dann im Endspurt entscheidet Richter nach 2 Jahren
Er war beschäftigt mit seiner Kariere.
Kostenquote ¾ zu ¼
Dann stellen Anwälte Anträge auf Kostenfestsetzung wollen ja leben.
Rechtspfleger prüft dann 2 Monate und setzt mit Basiszins fest.
Berechnung kosten ohne Basiszins.
Auf Anfrage des Bürgers beim Rechtspfleger da dies ja ein Titel mit Zwangsvollstreckung ist
und der gegnerische Anwalt zu gerne Vollstrecken würde aber nicht in der Lage scheint
wie das bei einem seriösen Anwalt der Fall wäre die Festsetzung incl. Basiszins mitzuteilen
erteilt der Rechtspfleger die Auskunft!
Sie werden doch in der Lage sein, den Basiszins selbst auszurechnen.
Oder wenden Sie sich an den Gegner er teilt ihnen das schon mit, wenn Sie das nicht können.
Auf die Frage seit wann der Bürger bzw. Steuerzahler das tun muss ob nicht der Gegner verpflichtet ist gemäß ZPO
bzw. BGB eine Rechnung zustellen zwecks Erledigung kommt dann die Antwort:
Ich lasse mich doch von Ihnen nicht nageln??
Und es wird eingehängt.
Bis zu diesem Tag glaubte ich dass der Rechtspfleger also der Gott unter dem Richter für den Bürger da sein soll.
Beschwerde natürlich unmöglich:
Derselbe Richter ist der Chef somit hat Beschwerde sich doch von selbst erledigt.
Damit ich es nicht vergesse selbst die Anfrage bei der Kammer wurde lapidar im Keim erstickt.
Rechtsstaat lächerlich