Für einen Monat steht zum kostenlosen Download bereit auf der Startseite von LexisNexis Strafrecht der Beitrag von Rechtsanwalt L.Krawczyk, Bielefeld, aus StRR 2010, 451: „Der Widerruf der Strafaussetzung wegen einer neuen Straftat“. Das ist ja eine Thematik, die in der Praxis immer wieder von Bedeutung ist.
Ein angemessenes Instrumentarium wäre es, aufgrund des Verdachts die Entscheidung über den Widerruf bis zur rechtskräftigen Entscheidung verlängern zu können. Gibt es wahrscheinlich nicht, kenne mich da nicht aus.
Ansonsten ist es mir ein Rätsel, warum die Gerichte unbedingt den Menschen vor seiner weiteren Verurteilung einbuchten wollen, um sich so juristische Probleme und Mehrarbeit zu verschaffen. Offenbar nicht ausgelastet? Schließlich hat man die neue Tat, für die er eingesperrt werden kann, wenn die Bewährungszeit abläuft. War halt Fehler des Gerichts die Bewährungszeit zu kurz bemessen zu haben, oder der hat lange nix gemacht. Wenn das einer ist, der mal weggesperrt gehört, dann kann man das Verfahren ja bevorzugt bearbeiten.