Immer wieder der Kampf um die Mittelgebühr, immer wieder Entscheidungen, in denen das eine „Lager“ die Gebühren des anderen „Lagers“ reduziert. Geht ja auch so einfach. Es ärgert dann schon. Der Mitarbeiter der RSV, der mir das Urteil des AG Bühl v. 27.10.2010 – 3 C 142/10 – hat zukommen lassen, war allerdings – hatte ich den Eindruck – hoch erfreut.
Und hat – das will ich nicht verschweigen – meine HP gelobt, weil ich dort auch für den Rechtsanwalt nachteilige Entscheidungen einstelle. Ja, warum nicht, denn man muss ja auch die „andere Seite“ kennen, wenn man sich mit ihr auseinandersetzen will. Das mache ich dann also ein wenig anders als vilefach RSV. Die kennen offenbar nur die für sie günstigen Entscheidungen, die anderen werden häufig übersehen, um nicht zu sagen „verschwiegen“.