Einen kleinen Grundkurs zu den Fragen der Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis enthält die Entscheidung des OLG Stuttgart v. 23.09.2010 – 5 Ss 471/10. Offenbar hatte das LG „es nötig“. :-). Das könnte man auch aus der Segelanweisung ableiten, in der das OLG dem LG im Einzelnen vorgegeben hat, was jetzt noch zu tun ist. Das OLG hat dann aber nicht auch noch die Schreiben vorformuliert , die es für erforderlich ansieht.
In der Sache hatte das OLG gerügt, dass das LG eine ausländische Fahrerlaubnis entzogen hat, ohne Feststellungen dazu getroffen zu haben, ob der Angeklagte überhaupt im Besitz einer solchen war. Also eine „Quasi-Verdachtsentziehung“.
Ha,ha, witzig, im (überlegenen) Mitbewerber-Kommentar zum StGB, ist das alles nicht so eindeutig („Anschein einer Berechtigung…“)
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