… reichen zur Feststellung einer bestimmten Menge von Alkohol im Blut des Angeklagten nicht aus.“ Darauf weist das OLG Hamm in seinem Beschl. v. 12.10.2010 – III 3 RVs 49/10, über den ich gerade in Zusammengang mit der verfahrensrechtlichen Problematik bereits berichtet habe (vgl. hier), hin.
Man fragt sich schon: Was ist denn eigentliche eine „empfindliche Nase“?
Es kann sich schließlich das Bier vom Vorabend im saugfähigen Schnäuzer des Beamten befinden und die empfindliche Nase täuschen.