„Die Erfahrung und die „empfindliche Nase“ eines Polizeibeamten…

… reichen zur Feststellung einer bestimmten Menge von Alkohol im Blut des Angeklagten nicht aus.“ Darauf weist das OLG Hamm in seinem Beschl. v. 12.10.2010 – III 3 RVs 49/10, über den ich gerade in Zusammengang mit der verfahrensrechtlichen Problematik bereits berichtet habe (vgl. hier), hin.

Man fragt sich schon: Was ist denn eigentliche eine „empfindliche Nase“?

Ein Gedanke zu „„Die Erfahrung und die „empfindliche Nase“ eines Polizeibeamten…

  1. Jochen N.

    Es kann sich schließlich das Bier vom Vorabend im saugfähigen Schnäuzer des Beamten befinden und die empfindliche Nase täuschen.

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