Am Freitag, den 24.09.2010, hat das Bundesrat nun das Gesetz betreffend die ausländischen Geldsanktionen passieren lassen, obwohl man sicherlich das ein oder andere verfassungrechtliche Bedenken haben kann. Nun kommt dann also die Vollstrcekung ausländischer Geldsanktionen, aber wohl kaum noch zum 01.10.2010 – wie zunächst geplant. Dazu ist es dann doch etwas knapp. Zunächst muss ja dann noch u.a. der Bundespräsident das Gesetz unterzeichnen und dann muss es im BGBl verkündet werden. Kleiner Hinweis an den Kollegen aus dem schadenfixblog. Das Gesetz tritt nicht nach der Unterzeichnugn durch den Bundespräsidenten in Kraft, sondern mit der Verkündung im BGBl bzw. dem im Gesetz betsimmten Termin :-). :-). Was Verkehrssünden im Ausland kosten, kann man hier erfahren. Teilweise ganz schön happig.
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