„Mord ist mein Beruf“ fragt sich gerade „Vielleicht habe ja auch ich einen Knall„, und zwar im Hinblick darauf, dass er gebeten worden ist, die von ihm gefertigten Kopien einzureichen, damit das AG prüfen kann, ob diese „notwendig“ waren.
Na, einen Knall hat er m.E. nicht. Er hat von 631 gefertigten Kopien nur 400 abgerechnet, so dass sich an sich schon daraus ergeben sollte, dass es der Kollege mit der Frage der Notwendigkeit (§ 46 RVG) sehr genau nimmt. Aber wahrscheinlich hat er gerade erst dadurch den Argwohn der Rechtspflegerin geweckt, die sich sichgerlich nicht vorstellen kann, dass ein Verteidiger nicht alle von ihm gefertigten Kopien auch abrechnet (so viel zur Raffgier der Verteidiger). M.E. muss auch das AG die Kopierentscheidung des Verteidigers hinnehmen, es sei denn, er betreibt mit der Kopiererei offensichtlich Missbrauch. Da dürfte die obergerichtliche Rechtsprechung inzwischen recht eindeutig sein.
Ob es dem Kollegen „Mord ist mein Beruf“ hilft, wenn er die 631 Seiten an das Gericht faxt, wie der Kollege JM vorgeschlagen hat, wage ich allerdings zu bezweiflen. Natürlich wird die Freude beim AG über den Papierverbrauch und das belegte Fax groß sein :-); nur der Kollege dürfte selbst auch längere Zeit über sein Fax nicht erreichbar sein: Aber halt, stop: Man könnte die 631 natürlich nachts faxen… 🙂
Ich schicke auf solche Anfragen immer die Öffnungszeiten meiner Kanzlei und stelle anheim, vorbeizukommen, um selbst zu nachzuschauen. Das hilft meistens.
Auf ähnliche Art kann dem Einwand begegnet werden, man möge bitte bei aus der Staatskasse zu erstattenen Kosten und Auslagen eine (gesonderte, nicht in der algemeinen Vollmacht enthaltene) Geldempfangsvollmacht zu den Akten reichen. Ich schreibe dann immer: „Hab‘ ich nich‘. Bitte den Mandanten selber fragen.“ Am nächsten Tag ist das Geld dann plötzlich da. Manchmal kommt aber auch eine patzige Antwort zurück: „Dann schlage ich vor, daß Sie Ihren Mandanten bitten, Ihnen eine Geldempfangsvollmacht zu erteilen.“ Darauf meine Antwort: „Danke für den Vorschlag. Nö, wieso?“.
Ständig wird man von Rechtspflegern und Urkundsbeamten gepiesakt und dann ist man dort auch noch sauer, wenn man den Ball zurückspielt.
Man könnte die 631 Seiten auch über das Intenet faxen (z.B.: Zipgate). Dann wäre das eigene Faxgerät nicht blockiert…
…würde ich ja nachts faxen, habe aber eine junge Frau!
na und? 🙂 dann kann die doch faxen 🙂
ich möchte sie ungern vom Herd wegholen
@ Detlef Burhoff: Der war gut! 😉 😉 😉
@ olaf johannes: Also mein Fax hat einen sehr aufnahmefähigen Vorlageneinzug. Abends zum Kanzleischluss den Papierstapel rein, „Senden“ und fertig. Und morgens bei Gericht vorbeischauen und sich am Gesicht der Rechtsflegelin erfreuen. 😉 .
– und notfalls, wenn nicht alle 631 Seiten in den Einzug passen, wiederholt man das Spielchen eben ein paar Mal.
Wenn’s drauf ankommt, haben die Gerichte leider alle keinen Mumm in den Knochen. Denn natürlich erfüllt die Übersendung eingescannter Kopien per Fax den Tatbestand des § 826 BGB. Also nur Schaden ausrechnen (Berechnung nach Dokumentenpauschale analog Nr. 9000 GKV), von der Pflichtverteidigervergütung absetzen und gut isses.
wenn man die dinger erst gescannt und dann erst ausgedruckt hat, könnte man auch das pdf über den rechner faxen. zumindest so lange das gericht keine mailadresse im internet preisgibt. 😀
Wie ich ja auch hier geschrieben haben, wenn die Akten so oder so eingescannt ist, dann einfach per PC raus und ab dafür.
Meine Erfahrungen sind gut damit. Außerdem, wenn das Gericht überprüfen will, solln die doch einfach vorbei kommen, aber vorher bitte einen Termin machen 😉
@ Burschi
Wie kommen sie auf das schmale Brett mit § 826 BGB. Ich schicke die Akte doch nicht ungefragt. Das Gericht will einen Nachweis über die gefertigten Kopien und den bekommt es auch, was soll hierbei sittenwidrig sein, ich schicke die Faxe ja nicht einfach so, aus Lust und Langeweile.
Hat für mich mit Mumm in den Knochen nichts zu tun, sondern letztlich nur mit einer wohl erfolgten Prüfung.
Werte Kollegen Burhoff und Johannes, danke für den Super-Kurzdialog zur „Nutzung“ der Ehefrauen, habe herrlich gelacht – offensichtlich spiegelt sich irgendwie die unterschiedliche Ehedauer der Kollegen wieder.
Schlage Sie für den noch zu findenden „Statter und Waldorf“ -Award vor.
Auch Juristerei kann Spaß machen, wenn man Phantasie hat.
@ 11. gut, dass meine Frau das Internet nicht liebt 🙂
@ 7, schneidig, schneidig. ich tippe auf StA = Kavallerie der Justiz. Aber bitte: Wie bekommen Sie die Voraussetzungen des § 826 BGB zusammen, wenn das Gericht selbst die Kopien anfordert?
@ Detlef Burhoff
sag ich doch 😉
Wie wäre es mit folgender Vorgehensweise:
Die 631 Seiten werden kopiert und dem Gericht zur Verfügung gestellt.
Zugleich erhält es einen abgeänderten Antrag, wonach 862 Mehrkopien in Rechnung gestellt werden.
auch eine gute Idee: Die Kopie zum Nachweis der Kopie 🙂
@ olaf johannes: P.S. Was macht Ihre Frau nachts am … Herd??? 😉
das Familienleben vbon Hern Johannes scheint allgemein zu interessieren 🙂
Unglaublich sehr komisch!