Opfer kann Kronzeuge sein

Der BGH hat jetzt in seinem für BGHSt bestimmten Urteil v. 19.05.2010 – 5 StR 182/10 zum neuen § 46b StGB – Kronzeugenregelung – Stellung genommen. Danach kann auch das Tatopfer “Kronzeuge” sein, da § 46b StGB auch auf das Opfer einer in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB i.V.m. § 100a Abs. 2 StPO bezeichneten Tat anwendbar ist. Der BGH geht davon aus, dass die Tat, wegen der der Angeklagte angeklagt ist, nicht mit der Tat identisch sein muss, über die er Erkenntnisse geliefert hat.

Lesenswert!

5 Gedanken zu „Opfer kann Kronzeuge sein

  1. n.n.

    der handel mit gerechtigkeit: offenbar ist es rechtsprechung und gesetzgebung inzwischen gleichgültig, wer für was bestraft wird, solange nur die gesamtsumme der ausgekehrten freiheitsstrafe stimmt.

  2. n.n.

    ich werde in den nächsten tagen mal meine kreativität ergründen und schauen, was ich dort finde und mich dann melden. 😉

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert