Das LG Karlsruhe hat dann den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss wegen des Besitzes von Kinderpornographie zu einer Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Man darf auf die Begründung gespannt sein. Das letzte Wort spricht aber sicherlich demnächst der BGH (vgl. auch hier).
oder das bverfg. immerhin geht es um die rechte eines bundestagsabgeordneten.
na ja, sind das wirklich Abgeordnetenrechte, die da tangiert werden. Aber sicherlich eine interessante Frage. der BGH wird es schon „richten“ 🙂
nun, ich erwarte von einem abgeordneten schon, dass er sich ein bild macht – um die schiefe metapher zu bemühen – bevor er gesetze verabschiedet.
und da kann man sich doch schon fragen, ob das nicht die erfüllung rechtmäßiger dienstlichet oder beruflichet pflichten ist. hier könnte es allerdings evtl an dem wörtchen „ausschließlich“ scheitern.