Gestern sind im Bundesgesetzblatt die beiden ersten gesetzlichen Neuregelungen aus dem „Gesetzesmarathon“ zum Ende der 16. Legislaturperiode verkündet worden. Das OpferRRG (BGBl. I, S. 2280). mit den Änderungen im Recht der Nebenklage und bei der Pflichtverteidigung tritt am 01.10.2009 in Kraft, die Änderungen im U-Haftrecht treten zum 01.01.2010 (BGBl. I, S 2274) in Kraft. Hier will man den Ländern ein wenig mehr Zeit geben, ihre eigenen Gesetze noch zu verabschieden. Wenn das nicht klappt, gilt aufgrund einer Übergangsregelung dann noch die alte StPO. Das wird ein fröhliches Hin und Her.
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