Es ist tatsächlich wahr geworden. Was sich schon während der ersten Lesung des Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts abgezeichnet hat, hat der Bundestag jetzt umgesetzt. In dem neuen § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ist in Zukunft bestimmt, dass es sich um einen Fall der notwendigen Verteidigung handelt, wenn gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft vollstreckt wird. Ihm ist dann – so sieht es § 141 Abs. 3 Satz 3 StPO n.F. vor, unverzüglich ein Pflichtverteidiger zu bestellen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung. Noch besser wäre es gewesen, das sofort für den Beginn der Ermittlungen zu bestimmen, aber immerhin. Alles nachzulesen in der BT-Drs. 16/13097).
Archiv für den Monat: Juni 2009
Künstliches Heroin auf Rezept
Nun ist es perfekt: Nach langem Streit über die staatliche Abgabe von künstlichem Heroin an Abhängige in speziellen Einrichtungen unter staatlicher Aufsicht hat der der Bundestag am 28.05.2009 einen von der SPD initiierten Gesetzentwurf beschlossen, der von der CDU abgelehnt und der Opposition unterstützt worden ist (Entwurf eines Gesetzes zur diamorphinen Substitutionsbehandlung, BT-Drs. 16/11515). Danach ist die Abgabe von künstlichem Heroin künftig zulässig.
Voraussetzung für die Teilnahme an dem „Programm“ ist:
- Die Betroffenen müssen seit mindestens fünf Jahren opiatabhängig sein,
- mindestens zwei erfolglose Therapien hinter sich haben und
- mindestens 23 Jahre alt sein.
- Dazu ist Diamorphin als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel eingestuft worden.
Ob man es begrüßen soll, ist mir noch nicht ganz klar.